R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.3
Irrtum Nr.3 betrifft Ein-Personen-GmbHs und ihre Haftung. Gerade in solchen Fällen, wo die Grenzen zwischen dem privaten und unternehmerischen Bereich oft fließend sind, stellt eine D&O-Versicherung eine wichtige Absicherung dar.
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