Gerade bei Ein-Personen GmbHs, wo die Grenzen zwischen dem privaten und unternehmerischen Bereich oft fließend sind, stellt eine D&O-Versicherung eine wichtige Absicherung dar.
Vereinshaftpflichtversicherungen decken neben Personen und Sachschäden nicht zwangsläufig auch echte Vermögensschäden Dritter oder des Vereins ab. Aber auch ein möglicher Deckungsschutz wäre mit einer D&O-Versicherung nicht vergleichbar. Weniger Ausschlüsse, in der Regel höhere Versicherungssummen und eine automatische Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche sprechen für die D&O-Versicherung. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass dem betroffenen Vereinsvorstand der Anspruch auf Versicherungsschutz selbst zusteht – und nicht dem Verein.