Produkt_Haftpflicht_Bauunternehmer
    Haftpflichtversicherung

    Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmer und Bauhandwerker

    Das Plus an Maßarbeit mit der R+V-BauPolizze.

    Die Bauwirtschaft trägt einen substanziellen Beitrag zur österreichischen Wirtschaftsleistung bei. Mit zunehmender Auslastung und immer kürzeren Fristen steigt für Unternehmen auch die Notwendigkeit, sich gegen existenzielle Risiken abzusichern.

    Persönliche Ansprechpartner

    Deckungen über dem Marktstandard

    Risikospezifische Fragestellung

    Vom derzeitigen Aufschwung in der Immobilienbranche profitiert die gesamte Bauwirtschaft. Mit rund 34.000 Betrieben und ca. 288.000 Beschäftigten besteht das Bauhaupt- und Baunebengewerbe aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Berufsgruppen und stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar.
    Doch eventuelle Schäden und daraus resultierende Ersatzansprüche können Unternehmen schnell in eine wirtschaftliche Schieflage versetzen. Oftmals sind selbst kleine Unternehmen mit enormen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Arbeiten am Bau enthalten auch stets das Risiko, für etwaige Mängelfolgen in Anspruch genommen zu werden.
    Eine entsprechende Absicherung dieser Risiken ist daher unabdingbar, zumal die Anspruchsmentalität stetig zunimmt. Laut einer Schätzung des ersten österreichischen Bauschadenberichtes liegen z.B. die Kosten für die Mängel- / Schadenbehebung für die Bereiche Hochbau- und Baunebengewerbe zwischen 170 und 180 Millionen EUR pro Jahr.

    Die R+V-BauPolizze bietet neben den marktüblichen Deckungsinhalten („Good Local Standard“) folgende Erweiterungen:

    • Pauschalversicherungssumme von zumindest 3 Mio. EUR
    • Keine Anrechnung von Kosten auf die Versicherungssumme (bis auf wenige Ausnahmen)
    • Aktive Werklohnklage ohne Streitwertbegrenzung
    • Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen bzw. aus der Nutzung von Internettechnologien
    • Strafrechtschutzdeckung
    • Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Asbest

    Die R+V-GlobalPolizze bietet Versicherungsschutz für alle ausführenden Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes:

    • Hoch- und Tiefbaubetriebe
    • Straßenbau
    • Bagger- und Bohrbetriebe
    • Bauschlosser
    • Maler und Lackierer
    • Spengler
    • Installateure / Elektroinstallateure
    • Fliesenleger
    • Tischler
    • Raumausstatter

    Asbestschäden
    Ein Bauunternehmer zerstört bei Bauarbeiten aus Unachtsamkeit mit seinem Bagger eine asbesthaltige Betonmauer. Die beschädigte Betonmauer muss als Sondermüll entsorgt und die Umgebung großflächig saniert werden.
    Schadenhöhe: 30.000 EUR.
    Versichert sind erlaubte Arbeiten oder Leistungen, insbesondere nach Maßgabe der für den Umgang mit Asbest relevanten technischen Regeln für Gefahrenstoffe. Personenschäden sind mitversichert.
    (Sublimit: 100.000 EUR 2-fach für Sachschäden, Selbstbehalt 250 EUR)

    Leitungsschäden
    Ein Fuchsbagger beschädigt bei Tiefbauarbeiten ein Glasfaserkabel. Die Telefonleitungen sind für mehrere Tage unterbrochen.
    Schadenhöhe: 850.000 EUR.
    Mitversichert sind Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen), Frei- und Oberleitungen.
    (Sublimit: 1.000.000 EUR 2-fach, Selbstbehalt 250 EUR)

    Nachbesserungsbegleitschäden (optional)
    Ein Fliesenleger hat den Auftrag, ein Badezimmer in einer Hotelsuite mit hochwertigen Glasfliesen auszustatten. Hierzu benutzt er seinen Standard-Klebstoff. Nach kurzer Zeit lösen sich jedoch einzelne Fliesen. Es wurde festgestellt, dass der verwendete Klebstoff nicht für Glasfliesen geeignet ist. Daraufhin müssen alle Fliesen abgestemmt, neu angeschafft und verklebt werden. Zwar entsteht durch den falschen Klebstoff kein unmittelbarer Sachschaden, es müssen jedoch zusätzlich die von einem Glaser bereits eingebauten Duschabtrennungen demontiert und anschließend wieder montiert werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 6.000 EUR. Nachbesserungsbegleitschäden betreffen folgende Kosten:

    • Kosten für das Suchen und Freilegen von mangelhaften Werkleistungen
    • Kosten für das Wiederherstellen des Ursprungszustandes

    (Sublimit: 500.000 EUR 2-fach)