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    Haftpflichtversicherung

    Drohnenversicherung

    R+V Drohnenversicherung: Mit der Haftpflichtversicherung für Drohnen in Österreich durchstarten!

    Schutz für Ihre Flugträume – sorgenfrei mit unserer Drohnenversicherung!

    Wenn Sie Ihre Drohne sicher und sorgenfrei nutzen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

    Gemeinsam mit unserem erfahrenen Makler AIR&MORE bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Drohnenversicherung, die optimalen Schutz für Ihre Drohne gewährleistet.

    Sorgen Sie dafür, dass Sie für alle Eventualitäten bestens gewappnet sind und genießen Sie das Fliegen ohne Bedenken. Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Versicherungslösungen und starten Sie sicher in Ihr nächstes Drohnenabenteuer mit R+V und AIR&MORE als Ihrem Partner!

    Online Antragsstrecke

    Persönliche Beratung und Service

    Pilot Privacy Shield

    Echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz

    Nummer 1: Die offiziell vom ÖAMTC empfohlene UAS Haftpflichtversicherung für Österreich!

    Betrieb von Kameradrohnen in Österreich:

    Ob gewerblich oder privat, eine spezielle Haftpflichtversicherung, Registrierung bei der Luftfahrtbehörde und eventuell ein Drohnenführerschein sind erforderlich. Auch Drohnen ohne Kamera können registrierungspflichtig sein. Entdecken Sie bei AIR&MORE, Ihrem Experten für Flugsport und Luftfahrt, die R+V-Drohnenversicherung und wertvolle Hinweise zu Luftfahrzeugklassen und Drohneneinsatzgebieten.

    Voraussetzungen für die Registrierung

    Drohnen-Versicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz

    Luftfahrthaftpflicht:

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS) und benötigen laut Luftfahrtgesetz eine echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung inklusive einer Gefährdungshaftung. 
    “Eine herkömmliche Private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung genügt bei Drohnen nicht.” (Quelle: Österreichisches Bundeskanzleramt)
     

    Deckungssumme:

    Pro versicherter Drohne muss die Deckungssumme einer Drohnen-Versicherung mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) betragen.
     

    Drohnen-Seriennummer in der Polizze:

    Eine Drohnenversicherung muss in Österreich gerätebezogen sein. Nur personenbezogene Versicherungen des Drohnen-Betreibers oder -Piloten widersprechen dem Pflichtversicherungswesen und damit dem Luftfahrtgesetz (LFG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hält fest:

    “Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren.”

    “Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!”

    (Quelle: www.kfv.at/drohnenversicherung-ja-aber-richtig-ist-wichtig/)
     

    Einzelpolizze:

    Der Drohnen-Betreiber muss selbst Inhaber der Original-Polizze sein. Die offizielle “Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten” der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) stellt klar:
    “Sammelpolizzen für Mitglieder von Modellflug-Clubs entsprechen nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen.” (Quelle: wko.at, Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein - Fehler vermeiden)
     

    Haftung:

    Drohnen-Betreiber haften bei Registrierung mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnen-Versicherung selbst:

    “Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.” (Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz § 24j)

    Ein kleiner Einblick in unsere

    Leistungen

    Small

    ab 39,96 €*

    Standard

    ab 74,37 €*

    Top

    ab 111,00 €*

    Mega

    ab 172,05 €*

    Versicherungssumme 1

    1.000.000 €

    3.000.000 €

    5.000.000 €

    10.000.000 €

    Deckung bei Vermögensschäden und Ausfallschäden

    1.000.000 €

    1.000.000 €

    1.000.000 €

    1.000.000 €

    Pilot Privacy Shield

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    7.500 €

    7.500 €

    7.500 €

    AIRBAG: subsidiäre Deckung bei Benutzung fremder Drohnen

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    ja

    ja

    ÖAMTC-Rabatt

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    Drohnenkasko möglich

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    Direkter Service von unserem Partner AIR&MORE

    ja

    ja

    ja

    ja

    Viele weitere Leistungen finden Sie hier bei Air&More

           


    * Die Preise sind jährlich inkl. Versicherungssteuer
    1 Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden
    Die Leistungssummen verstehen sich als Höchstdeckungssummen.

    Plus

    Verletzung der Privatsphäre durch Drohnen mitversichert

    Mehr Infos dazu, finden Sie in unseren FAQs unterhalb. 

    FAQ

    Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung werden alle Drohnen mit Kamera vollständig vom Luftfahrtgesetz erfasst. Als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS) unterliegen Multikopter und Flugmodelle deshalb in Österreich einer strengen Versicherungspflicht, wobei sich Drohnen-Betreiber auch behördlich registrieren müssen. Mehr zu den Themen Drohnenführerschein, Drohnen Gesetz und Drohnen Klassen sowie zu unserem exklusiven Partner für Drohnenversicherungen.

    Mit der Abfrage einer Polizzennummer im Zuge der verpflichtenden Drohnen Registrierung für UAS Betreiber erinnert die Austro Control an die gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für Drohnen: „Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control) Dabei haften UAS Betreiber selbst für den Abschluss einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnenversicherung. Diese Selbstverantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Versicherungsbestimmungen für UAS ist auch im Luftfahrtgesetz verankert: “Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.”

    (Österreichisches Luftfahrtgesetz § 24j Abs. 3)

    Tipp: Wo “Drohnen Versicherung” drauf steht, ist nicht immer eine gültige Drohnenversicherung drinnen. Somit ist es nicht nur für Drohnen-Betreiber, sondern auch für deren Berater wichtig zu wissen, über welche Pflicht-Voraussetzungen Drohnen Versicherungen verfügen müssen!

    Der Spion "das fliegende Auge":

    Drohnen bezeichnet man im Volksmund gerne auch als sogenannte „fliegende Augen“. Dazu passend erlaubt die erste umfassende Drohnen Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit folgendes Fazit: „Die Bevölkerung fürchtet sich vor allem um ihre Privatsphäre.“ (Dr. Armin Kaltenegger, Kuratorium für Verkehrssicherheit, KFV) Sprich, Herr und Frau Österreicher nennen in dieser Drohnen Studie in erster Linie folgende Gefahren durch Drohnen:

    • Das Eindringen in die persönliche Intimsphäre bzw. Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen.
    • Das gezielte Ausspionieren und Beobachten anderer Menschen mittels Drohnen
    • sowie das Erstellen ungewollter und unerwünschter Fotos und Filmen von Personen durch Drohnen.

    R+V Versicherung mit Privacy Shield für Drohnenpiloten:

    In Rücksichtnahme auch auf die in Österreich geltende Rechtsprechung sowie die Ergebnisse der KFV Drohnen Studie hat hier die AIR&MORE OG den einzigartigen Pilot Privacy Shield für Drohnenpiloten entwickelt. Mit diesem verfügen Benützer von UAS über einen echten Schutzschild nach ungewollten Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen Einsätze, wobei hier immaterielle Schäden definitiv mit eingeschlossen sind. Darüber hinaus deckt die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung über den AIR&MORE Privacy Shield zusätzlich auch Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzrechten, Namensrechten, Urheberrechten, Markenrechten sowie weiteren gewerblichen Schutzrechten ab. Da sich derartige Vermögensschäden Dritter insbesondere aus der Publikation von Foto- oder Filmaufnahmen ergeben können, wird diese Deckung vor allem gewerblichen Drohnenpiloten empfohlen.

    Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 1. Jänner 2021 müssen sich Betreiber von Unbemannten Luftfahrzeug-Systemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) behördlich registrieren. Diese sogenannte Drohnen Registrierung wird in Österreich von der Austro Control über das Online Portal Dronespace angeboten und betrifft folgende unbemannten Fluggeräte:

    Drohnen ab 250 Gramm maximale Abflugmasse (MTOM, Maximum Take-off Mass).

    Drohnen auch unter 250 Gramm Abfluggewicht, wenn diese Sensoren mit sich führen, die personenbezogene Daten erfassen können. Dazu gehören z. B. Kameras oder auch Mikrofone.

    Drohnen auch unter 250 Gramm Abfluggewicht, die bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule freisetzen können.

    Die Registrierung für Drohnen-Betreiber der OPEN Kategorie kostet in Österreich ca. EUR 33,- und erfolgt nicht pro Drohne, sondern pro Drohnen-Betreiber (UAS Operator). Ein Drohnen-Betreiber kann eine natürliche oder juristische Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren sein. Dabei gilt diese Online Registrierung für die Dauer von drei Jahren und muss danach wieder erneuert werden.

    Die hierauf von der Luftfahrtbehörde ausgestellte Drohnen Registrierungsnummer müssen UAS Betreiber dann auf allen ihren unbemannten Luftfahrzeugen gut sichtbar anbringen. Im Zuge der verpflichtenden Registrierung für Drohnen-Betreiber müssen diese auch bereits eine Polizzennummer einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnen Haftpflichtversicherung angeben.

    Bei AIR&MORE, unserem Partner für die Drohnenversicherung in Österreich, erhalten Sie Ihre gültige Polizzennummer binnen 24 Stunden digital zugestellt.

    Air&More: Ihre Profis für Drohnen Versicherungen

    AIR&MORE ist ein nicht wegzudenkender Versicherungsentwickler für die Bereiche Flugsport und Luftfahrt. Dementsprechend präsentierte das Team aus Tirol bereits 2013 die 1. gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich.

    Der Österreichische Marktführer im Segment Luftsport- und Drohnen Versicherungen besticht nicht nur durch seine online Wissensvermittlung, sondern auch durch seinen telefonische Beratung für Kopter Profis und Einsteiger.

    Dementsprechend führt das direkte Gespräch mit Drohnen Anwendern immer wieder auch zu Innovationen, die AIR&MORE in neue Versicherungstarife einfliessen lässt. Dazu gehört neben der Entwicklung der ersten Drohnen Kaskoversicherung und der ersten Drohnen Rechtsschutz Versicherung für Österreich auch der Launch des einzigartigen Privacy Shield für Drohnen Piloten.

    Um die Qualität ihrer Versicherungsprodukte sicherzustellen, greift das Team aus Tirol auf ausgewählte Luftrechtsexperten (Gutachten Drohnenversicherung) zurück. Darüber hinaus pflegt man auch den ständigen Wissensaustausch mit den entsprechenden Ministerien und Luftfahrtbehörden (Austro Control). Dass die Expertise von AIR&MORE auch für andere Player eine wichtige Ressource darstellt, beweisen unter anderem die seit 2017 bestehende Kooperation mit dem ÖAMTC (ÖAMTC Drohnen Schwerpunkt) sowie mit dem österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV Drohnen Studie, Drohnen Crashtests).

    AIR&MORE ist Mitglied im Österreichischen Drohnenverband. Das Team rund um D. Niederkofler und H. Fischler wird laufend von verschiedensten Interessenvertretungen für Fachvorträge gebucht (AUVA Drohnen Sicherheitskampagne, Blaulicht Konferenz, WKO Drohnen Schwerpunkt). Dabei werden die Experten aus Tirol gerne auch als Interviewpartner in TV und Printmedien herangezogen. Dementsprechend finden Sie hier noch Presseberichte mit und über Airandmore.