Auch nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen oder dem Eintritt in den Ruhestand kann eine D&O-Versicherung notwendig sein, da Ansprüche aus der Geschäftstätigkeit erst später geltend gemacht werden können.
Das Ausscheiden aus einem Unternehmen schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen, die wegen Fehlentscheidungen während der Geschäftstätigkeit, entstehen können. Aufgrund der oft langen Verjährungsfristen bei Haftungsansprüchen bleibt das Risiko, für damalige Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen zu werden, über viele Jahre bestehen.