Rückwärtsdeckungen sind oft beschränkt, beispielsweise auf einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsbeginn. Außerdem kann es Ausschlüsse geben, zum Beispiel für bekannte oder gemeldete Schäden. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem neuen Versicherer zu besprechen, um den Umfang der rückwirkenden Deckung zu klären.
Pflichtverletzungen von Organmitgliedern liegen häufig Jahre zurück und werden dann auch erst spät erkannt. Gerade in einer Krisensituation oder beim Wechsel von Entscheidungsträgern schaut man aber gerne genauer hin, ob eventuelle Schadenersatzansprüche bestehen. Für die D&O-Versicherung ist das „Claims made“-Prinzip von den Gerichten anerkannt: Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die während der Versicherungsdauer des aktuellen Vertrages erhoben werden. Was aber gilt bei Verstößen, die womöglich Jahre zurückliegen, in die Laufzeit eines Vorvertrages fallen, aber jetzt erst geltend gemacht werden.