Ein weit verbreiteter Irrtum unter Managerkollegen ist, dass man nur für seinen eigenen Bereich haftet. Gerade als Organ in div. Gremien empfiehlt es sich daher, zusätzlich zur D&O eine persönliche D&O Versicherung abzuschließen.
In Gremien gilt der Grundsatz: Alle sitzen in einem Boot! Die „Gesamtverantwortung“ wird also von jedem einzelnen Geschäftsführer getragen. Die Aufgabenverteilung auf Ressortverantwortliche schützt nicht – so die ständige
Rechtsprechung der Gerichte. Der Geschädigte entscheidet also, welche Organperson er für den Schaden in
voller Höhe haftbar macht.