Eine weitere oft gestellte Frage als Geschäftsführer: Ist meine Haftung durch eine GmbH nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt? Wir klären auf – Irrtum Nr. 2, dem Manager unterliegen.
Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sind oft ein und dieselbe Person. Tatsächlich schützt die GmbH den Gesellschafter vor den Ansprüchen von außen. Folgender Umstand ist Ihrem Kunden jedoch möglicherweise unbekannt:
Trotz der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsvermögen bleibt er in seiner Funktion als Geschäftsführer vollkommen „ungeschützt“. Selbst eine Haftungsfreistellung in seinem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer wirkt sich
nicht unmittelbar gegenüber einem geschädigten Dritten aus. Warum nicht? So widersprüchlich es klingt: Solche Vereinbarungen dürfen nicht zulasten Dritter gehen.