Unternehmerische Fehlentscheidungen ziehen oftmals finanzielle Folgen nach sich. Unternehmensorgane haften ihrem Unternehmen gegenüber mit ihrem gesamten Privatvermögen. Doch gilt das auch für Ein-Personen-Gesellschaften? Ehrenamtliche Vorstände? Ist meine Haftung durch eine GmbH nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt? Und reicht nicht auch einfach eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wir klären auf und schauen uns im Faktencheck zur D&O-Versicherung in unserer 7-teiligen Serie 7 Irrtümer an, denen Geschäftsführer und Vereinsvorstände oft unterliegen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung betrifft im Wesentlichen Personen-und Sachschäden.
- Die D&O-Versicherung sichert Vermögensschäden ab –infolge von Fehlentscheidungen, die dem eigenen Unternehmen oder einem Dritten zugefügt werden. Dies sind z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder auch der Staat.
Das schuldhafte Verhalten kann von Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Geschäftsführern einer GmbH und leitenden Angestellten ausgehen. Versichert sind aber auch die Fehlentscheidungen von Mitarbeitern, die der Manager unter Umständen nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.