Mit der R+V-Luftfahrthaftpflichtversicherung auf der Überholspur
Sowohl für Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) als auch für Drohnen bietet R+V umfassenden Versicherungsschutz. Dieses Produkt wird ausschließlich über unseren Kooperationspartner AIR&MORE abgewickelt.
Eine Drohnenversicherung ist in Österreich Pflicht
Multicopter, Quadrocopter oder Drohnen dürfen laut österreichischem Luftfahrtgesetz (LFG) nicht ohne eine spezielle Luftfahrthaftpflicht-Versicherung in Betrieb gehen. Werden Bilder aufgenommen, spricht man sogar von „unbemannten Luftfahrzeugen” (uLFZ). Neben einer eigenen Drohnenversicherung ist – auch bei rein privaten Flügen – außerdem eine Bewilligung durch die Austro Control (ACG) gesetzlich erforderlich.
Drohnen sind schon lange kein Spielzeug mehr
Die österreichische Luftfahrtbehörde stuft auch Drohnen vom Discounter nicht mehr als bloßes Spielzeug ein:
Eine DJI Phantom Drohne mit 1,4 kg Abfluggewicht dürfte ohne eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugdrohnen nur bis zu einer Höhe von ca. sechs Metern geflogen werden, siehe dazu § 24c LFG). Steigt so ein Quadrocopter (4-rotorig) über dieses Limit, so würde eine Bewegungsenergie von über 79 Joule bei einem Aufprall am Boden frei und gilt somit nicht mehr als harmloses Spielzeug. Auch eine etwaige Privathaftpflicht-Versicherung wäre nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Crash und dadurch verursachte Sach- oder gar Personenschäden machen Drohnen ohne Versicherungsschutz zum existenziellen Risiko für alle Beteiligten!
Welche Drohnenversicherung wird in Österreich benötigt?
Wenn Drohnen ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst, also rein privat UND OHNE Bildaufnahmen gestartet werden, geht der Betrieb des Geräts noch als reiner Modellflug durch, wofür keine Bewilligung der Austro Control erforderlich ist. Alle Infos betreffend diese Hobbynutzung OHNE Austro Control Bewilligung finden Sie bei unserem Kooperationspartner AIR&MORE, wo Sie die vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung online beantragen können.
Fliegen ohne Drohnenversicherung und Austro Control Bewilligung ist strafbar!
Bei Inbetriebnahme eines uLFZ ohne Drohnen-Haftpflichtversicherung oder ohne gültige Drohnenbewilligung der Austro Control drohen massive Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 gemäß § 169 LFG! Der Gesetzgeber spricht auch von bis zu sechswöchigen Freiheitsstrafen. Daher ist es ratsam, sich vorab richtig zu informieren!
Private Drohnen Versicherung mit Austro Control Bewilligung
Wer Bildmaterial aufnimmt oder weiterverarbeitet, muss seine Drohne nicht nur richtig, versichern sondern auch eine Austro Control Bewilligung vorweisen können, da ein sogenanntes unbemanntes Luftfahrzeug gemäß § 24f LFG in Betrieb genommen wird. Ob der Multicopter nur privat oder schon gewerblich verwendet wird, ist hierbei nicht ausschlaggebend. Eine gesetzeskonforme private Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für bewilligungspflichtige Drohnen mitsamt Versicherungsnachweis für die Luftfahrtbehörde erhalten Sie bei AIR&MORE.
Gewerbliche Drohnen Versicherung immer mit Austro Control Bewilligung
Gerade dann, wenn eine Drohne entgeltlich in Betrieb geht, ist das ACG Bewilligungsverfahren unumgänglich. Sei es nun als Filmemacher, Fotograf, im Vermessungswesen oder in der Tourismuswerbung – wer beim Drohnenflug gewerbliche Zwecke verfolgt, muss folgendes vorweisen:
Drohnenbewilligung für uLFZ in Österreich
Das Bewilligungsverfahren für unbemannte Luftfahrzeuge wird immer häufiger angefragt, wodurch bis zum endgültigen Erhalt einer Austro Control Ordnungszahl in Österreich mehrere Wochen vergehen können. Über AIR&MORE erhalten Sie für diesen Zeitraum eine spezielle Hobby-Zwischendeckung: Drohnennutzer können dann ab sofort in unbesiedelten Gebieten zu Übungszwecken starten und sich mit dem Flugverhalten der Drohne vertraut machen. Die Versicherungsbestätigung inklusive 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) für die Luftfahrtbehörde erhält der Antragssteller binnen 24 Stunden.
Kurz und bündig:
Egal ob zu gewerblichen Zwecken oder nur privat – wer in Österreich mit Drohnen Filme erstellt oder Fotos aufnimmt, muss abgesehen von einer speziellen Haftpflichtversicherung für Flugdrohnen auch eine Bewilligung von der Luftfahrtbehörde vorweisen können.
AIR&MORE ist spezialisiert auf Flugsport und Luftfahrt – Interessierte finden neben der R+V-Drohnenversicherung auch wichtige Hinweise zu Luftfahrzeugklassen und Einsatzgebieten von Flugdrohnen.
Am 01.07.2020 setzt die Austro Control die neue EU Drohnen Verordnung um.Hier finden Sie Informationen über die neuen EU Drohnen Gesetze und eigene FAQs zum Thema Drohnen Gesetz Österreich.
Hier finden Sie nähere Infos zur Drohnenversicherung Österreich
* sofern der Pilot bzw. Betreiber einer Drohne jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann.
** soweit Versicherungsschutz durch die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters dieses fremden Luftfahrzeuges besteht, geht diese Versicherung vor.
* sofern der Steuerer jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann.
** soweit Versicherungsschutz durch die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters dieses fremden Luftfahrzeuges besteht, geht diese Versicherung vor.
Bei Steuerung einer Drohne kommt es zum einem Crash der Drohne mit Fahrzeugen, was einen Autounfall mit mehreren involvierten Personen zur Folge hat. Im besten Fall kommt es nur zu Sachschäden und entsprechenden Schadenersatzansprüchen der Geschädigten gegen den Verursacher des Unfalls, also den Drohnen-Inhaber. Noch problematischer wird es, wenn Personen dabei verletzt wurden.