Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. Neue EU Drohnenverordnung 2021 – R+V Österreich
  1. Unternehmensnews

Neue EU Drohnenverordnung 2021

Mit 31.12.2020 sind innerhalb der EU einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung in Kraft getreten. Besonders hervorgehoben wurde nun die neue Drohnen Registrierung, sowie der verpflichtende Drohnenführerschein ab 16 Jahren. Mit den neuen Regelungen ergeben sich aber auch viele neue Fragestellungen. Alle Fakten zu den wichtigsten Versicherungsthemen, Haftungsfallen und ihr direkter Draht bei Kundenanfragen, auf einen Blick.

Das Team von Air & More, Dominique Niederkofler und Mag. Hannes Fischler, ist Partner von R+V im Bereich Drohnenabsicherung und hat sich bereits 2014 in diesem Bereich spezialisiert. Sie stehen in engem Austausch zu ÖAMTC, BMVIT, Luftfahrtbehörden, sowie renommierten Luftrechtsexperten und geben einen Einblick in die aktuelle Lage.

Die Top Neuerungen der EU-Drohnenverordnung 2021:

  • Alle Kameradrohnen als auch herkömmliche Flugmodelle (!) gelten ab sofort als “unbemannte Luftfahrzeugsysteme” (Unmanned Aircraft Systems, UAS) und fallen damit voll unter das Luftfahrtgesetz (LFG)
  • Seit 2021 gilt eine verpflichtende Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS Operator) bei der Austro Control. Diese erfolgt online, ist kostenpflichtig und ist ab 18 Jahren möglich. Diese sogenannte “Drohnen Registrierung” ist für 3 Jahre gültig.
  • Vor der Drohnen Registrierung braucht man aber schon die aktive Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung, die Laut Austro Control auch “den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht”! Diese Polizzennummer muss schließlich bei der Drohnen Registrierung angegeben werden. Eine gültige Drohnen Haftpflichtversicherung gibt’s bei Air&More ab ca. € 55 pro Jahr. Diese muss zumindest 750.000 SZR umfassen und weitere, dem Pflichtversicherungswesen entsprechende, Kriterien erfüllen.
  • Nach erfolgter Online-Registrierung erhalten Drohnen Betreiber eine Bestätigung im PDF Format. Auf dieser sind die Polizzennummer der Drohnen Haftpflichtversicherung als auch die neue Drohnen Registrierungsnummer amtssigniert dokumentiert. Hier ein Beispiel für eine behördliche Drohnen-Registrierungbestätigung der Austro Control.
  • Seine individuelle Drohnen Registrierungsnummer muss der Betreiber dann auf allen seinen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Drohnen bzw. Flugmodellen) anbringen.
  • Ab 250 Gramm Startgewicht eines UAS ist der sogenannte Drohnenführerschein verpflichtend. Je nach Einsatzgebiet und Klassifizierung einer Drohne sind die Prüfungsfragen zum sogenannten “Kompetenznachweis für Drohnenpiloten” mehr oder weniger umfassend, wobei schon die Basis-Variante 40 Multiple-Choice Fragen umfasst. Hier mehr Infos zum Thema Drohnenführerschein mit Links zu Prüfungsfragen zum Üben für Ihre Kunden.
  • Ab sofort wird in drei unterschiedliche Drohnen-Kategorien unterschieden: “Open, “Sepcific” und “Certified”. Der Großteil der Kunden ist der sogenannten „offenen Kategorie“ zugeordnet.
  • Seit 2021 sollte es auch bereits ein einheitliche CE-Kennzeichnung für alle neuen Drohnen geben, wobei diese jetzt schon auf der Verpackung des UAS ersichtlich sein sollte. “Sollte” deshalb, da bis dato leider noch kein Hersteller diese wichtige Drohnen CE-Kennzeichnung mitliefert. – Ein Umstand der aktuell zu sehr vielen Fragen seitens der Drohnen Betreiber führt. Entscheidet doch die CE-Klasse einer Drohne darüber, in welcher Drohnen Unterkategorie, sprich, wie nah man an Unbeteiligte heranfliegen darf. Da aber diese CE-Zertifizierungen noch fehlen und ältere Drohnen von den Herstellern voraussichtlich nicht nachzertifiziert werden können, gelten aktuell spezielle Übergangsfristen in der EU Drohnenverordnung. Hier finden Ihre Kunden auch eine übersichtliche Tabelle zur Übergangsregelung der Drohnen Kategorie Open für Drohnen ohne CE-Zertifizierung.

Weitere Neuerungen:

  • Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung verschwindet die bisherige Unterscheidung zwischen Kamera-Drohne und “Modellflugzeug”. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen gelten beide als “unbemannte Luftfahrzeugsysteme” (UAS). Sprich, auch herkömmliche Flugmodelle unterliegen ab sofort der Registrierungspflicht, wobei der Betreiber das konkrete Fluggerät auch vorab gemäß dem Luftfahrtgesetz korrekt versichern muss.
  • Die EU Drohnenverordnung gilt EU-weit, wobei die Versicherungspflichten für UAS nach wie vor national sehr unterschiedlich geregelt bleiben. Drohnen Versicherungen aus dem Ausland bedürfen deshalb besonderer Prüfung.

Haftungsfalle Drohnen Haftpflicht:
Schon bisher musste man in Österreich für den Betrieb einer Drohne entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Denn eine herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung oder Haushaltsversicherung reicht bei Drohnen keinesfalls aus. Aus oben genannten Gründen wurden bis dato auch viele Versicherungen aus dem Ausland von der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control), da ungenügend, abgelehnt.

Mehr Details dazu im Klicktipp: Drohnen nicht über Privat-Haftpflichtversicherungen versichern!

Austro Control fällt als Prüfungsinstanz weg!

Mit der neuen Verordnung muss man zwar im Zuge der Registrierung als Drohnen Betreiber eine Polizzennummer einer Versicherung angeben, die “den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht”, die individuelle Prüfung des Versicherungsvertrags obliegt aber ab sofort nicht mehr der Behörde, sondern dem Drohnen Betreiber selbst und damit auch seinem Makler! Dabei umfasst diese Prüfpflicht in der „Open“-Kategorie immerhin auch die Versicherungen von Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht. Hier ergibt sich dennoch ein Haftungsrisiko für den für den Makler!

Schließlich steht dieser nun u. a. vor folgenden Fragestellungen:

  • Handelt es sich wirklich um eine echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung inklusive Gefährdungshaftung?
  • Umfasst die Drohnen Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden an unbeteiligten Dritten auch die gesetzlichen Mindestdeckungssummen?
  • Werden 750.000 Sonderziehungsrechte für Drohnen explizit ausgewiesen?
  • Gilt die Versicherung auch EU-weit oder nur in Österreich?
  • Müssen bestehende Verträge meiner Kunden dringend aktualisiert werden?


Neben den Pflichtbausteinen einer Drohnen Haftpflichtversicherung lohnt es sich auch, wichtige Zusatzdeckungen zu überprüfen:


Tipp: R+V bietet in exklusiver Zusammenarbeit mit Air&More umfassende Deckungskonzepte für die Drohnen Haftpflichtversicherung an. Auch die Neuerungen der EU Drohnenverordnung 2021 wurden bereits berücksichtigt. Kunden erhalten bei Air&More Ihre Polizzennummer für die verpflichtende Drohnen Registrierung binnen 24 Stunden per E-Mail!

Hier finden Sie den praktischen Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich.


Ansprechpartner & Offertanfragen:

Für inhaltliche Detailfragen zur Drohne und deren Absicherung, sowie bei Offertanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Spezialisten von Air&More unter: mail@airandmore.at


Alles auf einen Blick:
Hier finden Sie und Ihre Kunden alle Details zur neuen Drohnen Registrierung 2021 >>



Versicherungspflicht“

Achtung: Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss.” (Quelle: Austro Control, 2021)

Autor/in

S. Hartig

Jänner 2021