Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. Mit der R+V-Rückrufkosten-Deckung Unternehmen umfassend versichern! – R+V Österreich
  1. Unternehmensnews

Mit der R+V-Rückrufkosten-Deckung Unternehmen umfassend versichern!

Ob Glasscherben im Mango Chutney, Listerien im Käse, Softwareprobleme, die die Bremsfunktion in Fahrzeugen beeinträchtigen – Produktrückrufe sind teuer und können jede Branche betreffen! R+V gibt Tipps worauf Sie bei der Deckung achten sollten.

Jedes Unternehmen, das Massenartikel herstellt oder damit handelt, muss unter Umständen damit rechnen, ein Produkt zurückzurufen. Vom Risiko eines sogenannten „Product Recalls“ ist die Lebensmittelbranche, aber auch Spielwarenerzeuger, Haushaltsgerätehersteller und die gesamte KFZ-Branche (Hersteller und Zulieferer) besonders betroffen.

Jeden Hersteller, aber auch Unternehmen, die fremde Produkte unter eigenem Namen vertreiben oder aus Nicht-EU-Ländern importieren und damit handeln, trifft eine erweiterte, verschärfte Produktbeobachtungspflicht*.

Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, sicherzustellen, dass ein Produkt im Zeitpunkt seines Markteintritts ungefährlich ist. Hersteller und Quasi-Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte auch weiterhin zu beobachten. Stellt sich die Gefährlichkeit eines Produktes im Nachhinein heraus, müssen Verwender des Produkts gewarnt und die betroffenen Produkte zurückgerufen werden.

Ist ein Produkt mangelhaft und droht dadurch ein Personenschaden, ist der Rückruf zwingend erforderlich! Sonst drohen neben einem teuren Behördeneingriff auch strafrechtliche Konsequenzen und – last but not least – auch ein erheblicher Imageverlust für das Unternehmen.

Welche Kosten sind in der R+V-Rückrufkosten-Versicherung gedeckt?

  • Benachrichtigung der Endverbraucher bzw. Händler
  • Kosten für Aufrufe über Medien
  • Aufwendungen für einen Rückrufberater
  • Vorsortieren der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse und Rücktransport der mangelhaften Produkte zum Hersteller
  • Überprüfungskosten – auch wenn sich Mangelfreiheit ergeben sollte

3 Tipps, worauf Versicherungsvermittler bei der Deckung gezielt achten sollten

  1. Ist beim Versicherungsnehmer ein aktueller Rückrufplan vorhanden?
  2. Wie ist die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes geregelt?
  3. Bestimmung eines adäquaten Selbstbehalts

Haben Sie Hersteller oder Unternehmen, die fremde Produkte unter eigenem Namen vertreiben oder aus Nicht-EU-Ländern importieren und damit handeln im Bestand? Wir sind für Sie da und beraten Sie umfassend zum Risiko des Produktrückrufs sowie auch zur Produktehaftpflichtversicherung!

R+V Allgemeine Versicherung AG bietet langjährige Erfahrung in der Rückrufkosten-Versicherung an – auch im Bereich der Lebensmittelerzeugung. Bei Interesse steht Ihnen das Haftpflicht Underwriting-Team gerne zur Verfügung.

Klicktipp: Alle Details zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Produktseite.

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter Haftpflicht@ruv.at oder telefonisch unter +43 1 810 5333-502.

*(OGH 6 Ob 215/11b)

Autor/in

P. Untersweg

November 2020