Jedes Unternehmen, das Massenartikel herstellt oder
damit handelt, muss unter Umständen damit rechnen, ein Produkt zurückzurufen.
Vom Risiko eines sogenannten „Product Recalls“ ist die Lebensmittelbranche,
aber auch Spielwarenerzeuger, Haushaltsgerätehersteller und die gesamte
KFZ-Branche (Hersteller und Zulieferer) besonders betroffen.
Jeden Hersteller, aber auch Unternehmen, die fremde
Produkte unter eigenem Namen vertreiben oder aus Nicht-EU-Ländern importieren
und damit handeln, trifft eine erweiterte,
verschärfte Produktbeobachtungspflicht*.
Das bedeutet, dass es nicht ausreicht,
sicherzustellen, dass ein Produkt im Zeitpunkt seines Markteintritts
ungefährlich ist. Hersteller und Quasi-Hersteller sind verpflichtet, ihre
Produkte auch weiterhin zu beobachten. Stellt sich die Gefährlichkeit eines
Produktes im Nachhinein heraus, müssen Verwender des Produkts gewarnt und die
betroffenen Produkte zurückgerufen werden.
Ist ein Produkt mangelhaft und droht dadurch ein Personenschaden, ist der Rückruf zwingend erforderlich! Sonst drohen neben einem teuren Behördeneingriff auch strafrechtliche Konsequenzen und – last but not least – auch ein erheblicher Imageverlust für das Unternehmen.
Welche Kosten sind in der R+V-Rückrufkosten-Versicherung gedeckt?
- Benachrichtigung der Endverbraucher bzw. Händler
- Kosten für Aufrufe über Medien
- Aufwendungen für einen Rückrufberater
- Vorsortieren der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse und Rücktransport der mangelhaften Produkte zum Hersteller
- Überprüfungskosten – auch wenn sich Mangelfreiheit ergeben sollte
3 Tipps, worauf Versicherungsvermittler bei der Deckung gezielt achten sollten
- Ist beim Versicherungsnehmer ein aktueller Rückrufplan vorhanden?
- Wie ist die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes geregelt?
- Bestimmung eines adäquaten Selbstbehalts
Haben Sie Hersteller oder Unternehmen, die fremde
Produkte unter eigenem Namen vertreiben oder aus Nicht-EU-Ländern importieren
und damit handeln im Bestand? Wir sind für Sie da und beraten Sie umfassend zum
Risiko des Produktrückrufs sowie
auch zur Produktehaftpflichtversicherung!
R+V Allgemeine Versicherung AG bietet langjährige Erfahrung in der Rückrufkosten-Versicherung an – auch im Bereich der Lebensmittelerzeugung. Bei Interesse steht Ihnen das Haftpflicht Underwriting-Team gerne zur Verfügung.
Klicktipp: Alle Details zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Produktseite.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter Haftpflicht@ruv.at oder telefonisch unter +43 1 810 5333-502.
*(OGH 6 Ob 215/11b)