Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.1 – R+V Österreich
  1. Management

R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.1

Unternehmerische Fehlentscheidungen ziehen oftmals finanzielle Folgen nach sich. Unternehmensorgane haften ihrem Unternehmen gegenüber mit ihrem gesamten Privatvermögen. Doch gilt das auch für Ein-Personen-Gesellschaften? Ehrenamtliche Vorstände? Ist meine Haftung durch eine GmbH nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt? Und reicht nicht auch einfach eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wir klären auf und schauen uns im Faktencheck zur D&O-Versicherung in unserer 7teiligen Serie 7 Irrtümer an, denen Geschäftsführer und Vereinsvorstände oft unterliegen.

Irrtum Nr.1: “Über meine Betriebshaftpflichtversicherung bin ich doch umfassend abgesichert.”

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung betrifft im Wesentlichen Personen-und Sachschäden.
  • Die D&O-Versicherung sichert Vermögensschäden ab –infolge von Fehlentscheidungen, die dem eigenen Unternehmen oder einem Dritten zugefügt werden. Dies sind z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder auch der Staat.

Das schuldhafte Verhalten kann von Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Geschäftsführern einer GmbH und leitenden Angestellten ausgehen. Versichert sind aber auch die Fehlentscheidungen von Mitarbeitern, die der Manager unter Umständen nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.

Schadenbeispiel

Der Geschäftsführer der Security-GmbH stellt aufgrund eines Engpasses einen neuen Mitarbeiter ohne polizeiliches Führungszeugnis ein. Dieser hatte glaubhaft versichert, er werde es kurzfristig nachreichen.
Der Mitarbeiter ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft und stiehlt in den nächsten Wochen bei Wachgängen auf dem Betriebsgelände einer Dreherei Spezialwerkzeug im Wert von über 300.000 EUR. Er „taucht unter“ und setzt sich ins Ausland ab.
Die bestohlene Dreherei möchte nun den Geschäftsführer der SecurityGmbH dafür haftbar machen.

R+V Highlight

Abwehrschutz auch bei Vorsatzvorwurf oder wissentlicher Pflichtverletzung

Die vorsätzliche Schädigung ist nicht versichert. Das ist nur fair. Wir glauben jedoch auch an die Unschuldsvermutung. Und daran, dass unsere Kunden und Geschäftspartner nicht bewusst Fehler machen. Bis zum Beweis des Gegenteils gewährt R+V deshalb in allen Instanzen Versicherungsschutz – auch bei Vorsatzvorwurf!

Kontakt zu unserem Team: haftpflicht@ruv.at oder unter +43 1 810 5333 502.

Autor/in

S. Hartig

Mai 2024

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