Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. Absicherung für Bauhandwerker und Bauunternehmer: 3 Beispiele - 3 Lösungen – R+V Österreich

Absicherung für Bauhandwerker und Bauunternehmer: 3 Beispiele – 3 Lösungen

Gewerbe effizient absichern

Von Hoch- und Tiefbaubetrieben, Gerüstbauern, Bauschlossern, Installateuren, Elektrikern, Dachdeckern, Spenglern bis hin zu den Raumausstattern und Tischlern –  diese und viele andere Berufsgruppen sind typischerweise an einem Bauvorhaben beteiligt.
In unserer immer schneller werdenden Welt werden die Anforderungen an Unternehmen stetig höher. Daher sollten sich Bauunternehmer und Unternehmen aus dem Baunebengewerbe auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können.

Ihre Vertriebschance – R+V-Deckungshighlights über dem Marktstandard

  • Standard-Pauschalversicherungssumme 3 Mio. EUR – höhere Versicherungssummen möglich!
  • Keine Anrechnung von Kosten auf die Versicherungssumme
  • Kein genereller Selbstbehalt
  • Mangelnebenkosten
  • Asbestschäden mit einem Sublimit von EUR 1.000.000,-mitversichert
  • Schäden am Gewerk des Subunternehmers mitversichert
  • Schäden an hergestellten Sachen(Eigenschadendeckung) mitversichert

Bauhandwerker umfassend absichern: 3 Praxisbeispiele & Versicherungslösungen

Asbestschäden – ein Praxisbeispiel

Ein Bauunternehmer zerstört bei Bauarbeiten aus Unachtsamkeit mit seinem Bagger eine asbesthaltige Betonmauer. Asbestschäden sind vor allem bei Altbausanierungen immer noch Thema z.B. wenn schwach verklebtes Asbest an Wandplatten und Fußbodenbelägen unsachgemäß entfernt wird. Die beschädigte Mauer muss als Sondermüll entsorgt und die Umgebung großflächig saniert werden. Der Schaden beträgt rund 30.000 EUR.

In der R+V-Deckung eingeschlossen sind Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden im Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen.

Mitversicherung von Schäden an hergestellten Sachen

Ein Installateur (VN) erneuert die Fußbodenheizung und ist mit Arbeiten an der Trinkwasserinstallation beauftragt. Nachdem die Fußbodenheizung abgenommen, übergeben und in Betrieb genommen ist, kommt es durch die Arbeiten an der Trinkwasserinstallation zu einem Wasserschaden. Dabei wird auch die Fußbodenheizung beschädigt.

Durch die umfassende Mitversicherung von Schäden an hergestellten Sachen, deckt R+V in diesem Fall auch den Schaden an der Fußbodenheizung.

Marktneuheit im Baubereich: Deckung von Schäden am Gewerk eines Subunternehmers

Der Versicherungsnehmer ist mit der Gartenneugestaltung beauftragt, die Begrenzungsmauer lässt er von einem Subunternehmer erstellen. Nachdem die Arbeiten des Subunternehmers abgeschlossen und abgenommen wurden, bringt ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers die neue Gartenmauer mit der Planiermaschine unabsichtlich zum Einsturz. R+V versichert in diesem Fall Haftpflichtansprüche bei Schäden an den Gewerken oder Sachen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers von einem Subunternehmer erstellt wurden. Auch die daraus resultierenden Vermögensschäden deckt R+V mit 50.000 EUR (2-fach Maximierung) umfassend ab.

Haben Sie nähere Fragen? Wir sind für Sie da! www.ruv.at oder Haftpflicht@ruv.at